Informationen zu Immobilien in Griechenland
Immobilien in Griechenland kaufen
Nie war der Zeitpunkt besser als jetzt, um eine günstige und wunderschöne Immobilie in Griechenland zu erwerben.
Nie war der Zeitpunkt besser als jetzt, um eine günstige und wunderschöne Immobilie in Griechenland zu erwerben. Denn im europäischen Vergleich sind die Immobilienpreise in Griechenland derzeit sehr günstig. Fallende Immobilienpreise haben das Kaufinteresse insbesondere von ausländischen Käufern sehr ansteigen lassen in den letzten Jahren. Um Griechenland als Investitionsstandort attraktiver zu machen, wurde in den letzten Jahren die Grunderwerbssteuer von 10% auf 3% gesenkt, die Kaufnebenkosten sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern auf einem sehr niedrigen Niveau (Nebenkosten bei ca. 7%). Die Finanz- und Wirtschaftskrise in Griechenland wurde begleitet auch von weiteren Gesetzesreformen im Bereich des Immobilienrechts: Dem stetigen Ausbau des Katasteramtes, der Legalisierung von Schwarzbauten u.v.m.
Für den Kauf einer Immobilie in Griechenland benötigen Sie daher die kompetente Beratung auf der technischen Seite durch Bauingenieure und evtl. Architekten, welche evtl. die Vorgaben für die Erteilung einer Baugenehmigung oder die Prüfung der bestehenden Baugenehmigung durchführen (nunmehr gesetzlich verankert auch zum Schutz des Käufers), auf der rechtlichen Seite durch Rechtsanwälte/Notare und Steuerberater, welche wiederum die rechtliche Überprüfung der Immobilie, den Kaufvertrag, die Beantragung von Genehmigungen etc. in die Wege leiten.
Auf den folgenden Seiten wurden alle notwendigen Informationen für Sie zusammengestellt, die in direktem Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb in Griechenland stehen.
Auf den folgenden Seiten wurden alle notwendigen Informationen für Sie zusammengestellt, die in direktem Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb in Griechenland stehen. So erfahren Sie bereits im Vorfeld all das, was bei einem Immobilienkauf in Griechenland wichtig ist. Die wichtigsten Punkte rund um den Immobilienerwerb und rund um das Immobilienrecht in Griechenland werden also nachfolgend kurz und übersichtlich dargestellt.
Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Nur eine individuell abgestimmte Rechtsberatung berücksichtigt und beugt durch eine adäquate Prüfung aller Faktoren Ihres Immobilienerwerbs vor.
Allgemeine Informationen zu Immobilien in Griechenland
Immobilien in Griechenland können sich innerhalb oder außerhalb des Bebauungsplans befinden.
Immobilien in Griechenland können sich innerhalb oder außerhalb des Bebauungsplans (= quasi offiziell anerkannter Bebauungsplan) befinden.
Innerhalb des Bebauungsplans befindliche Immobilien/Grundstücke/ Baugrundstücke, darunter fallen auch in Ortsteilen gelegene Immobilien, sind als Baugrundstücke (= oikopeda) zu sehen, auf denen bereits Gebäude errichtet worden sind gemäß den gültigen Rechtsvorschriften oder auf denen Gebäude errichtet werden dürfen. In Griechenland zählen dazu auch in Ortsteilen befindliche Immobilien, welche außerhalb des Bebauungsplans oder innerhalb eines sog. „noch nicht geplanten“ Bebauungsplans angesiedelt sind.
Bei Grundstücken/Landparzellen außerhalb des Bebauungsplans spricht man von landwirtschaftlichen Nutzflächen, bei denen es sich entweder um „einfache“ Landparzellen handelt oder um landwirtschaftliche Nutzflächen aus staatlicher Verteilung; letztere wurden vom Staat an einkommensschwache Bauern verteilt. In beiden Fällen werden die Landparzellen agrarisch genutzt.
Jedoch ist nach griechischem Recht die Errichtung von im außerhalb des Bebauungsplans befindliche Immobilien möglich. Je nach Art und Nutzung der Immobilie bestehen entsprechende baurechtliche Richtlinien; eine generelle Richtlinie besteht bspw. darin, dass eine Immobilie nur dann gebaut werden darf, wenn das Grundstück mindestes 4.000 qm groß ist.
Trotz der Unterscheidung in innerhalb oder außerhalb des Bebauungsplans befindliche Immobilien ist also die Errichtung von Gebäuden unter Berücksichtigung aller baurechtlichen und sonstiger rechtlichen Vorschriften in Griechenland durchaus möglich.
Unter die baurechtlichen Vorschriften fällt, dass man zunächst durch einen Topographen/Landvermesser und einen Bauingenieur prüfen lässt, ob die Immobilie geeignet (= artio) und bebaubar (= oikodomisimo) ist (aufgrund der Größe und weiterer Kriterien, z. B. baurechtliche Vorschriften etc.). Wenn sich aus der Prüfung ergibt, dass die Immobilie geeignet und bebaubar ist, versieht der Topograph/Landvermesser/ Bauingenieur den topographischen Plan mit dem entsprechenden Stempel.
Immobilienrecht in Griechenland
Der Immobilienerwerb in Griechenland richtet sich nach dem griechischen Zivilgesetzbuch, das dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch gleichkommt.
Der Immobilienerwerb in Griechenland richtet sich nach dem griechischen Zivilgesetzbuch (= Astikos Kodikas), das dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch gleichkommt. Es bestehen auch weitere Gemeinsamkeiten zwischen dem deutschen und dem griechischen Immobilienrecht. Der Erwerb wird durch einen notariellen Kaufvertrag sowie die Eintragung ins Hypothekenregister (= Ipothikofylakio) und auch in das Grundbuchamt (in den Orten, wo inzwischen ein Grundbuchamt in Betrieb ist) vollzogen. Eigentümer einer Immobilie ist man erst dann, wenn die Eintragung in das griechische Grundbuch bzw. Kataster erfolgt ist.
Die Eintragung ins Katasteramt erfolgte bis vor nicht allzu langer Zeit namens- und nicht objektbezogen. Durch die Einführung des Grundbuchamtes (= Ktimatologio) soll die Eintragung nur objektbezogen (nach Flurstücken) erfolgen; da die Umstellung auf das Katasteramt noch nicht in allen Gemeinden Griechenlands abgeschlossen ist, werden die sog. Grundbücher in manchen Gemeinden/Orten noch immer namensbezogen geführt. Daher ist es empfehlenswert, gar notwendig, die Eigentumsverhältnisse vor dem Immobilienerwerb von einem Rechtsanwalt durch eine entsprechende Recherche im zuständigen Kataster- bzw. Grundbuchamt prüfen zu lassen. Es sei darauf hingewiesen: Solche Recherchen im Grundbuchamt/Katasteramt dürfen in Griechenland nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden.
Im griechischen Grundbuch sind nicht alle Immobilien einer Person und auch nicht alle Verfügungen und Rechtsgeschäfte einer Person aufgelistet, die in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Immobilie stehen. Aufgrund der namensbezogenen Erfassung im Kataster lässt sich anhand der Eintragung(en) nachvollziehen, welche Immobilie(n) eine Person nur in der dafür zuständigen Gemeinde besitzt.
Bei der Rechercheprüfung werden also zum einen die Eigentumsverhältnisse geprüft, zum anderen jedoch auch die Existenz möglicher Lasten (z.B. Zwangssicherungshypotheken). Lasten einer Immobilie werden im Kataster auch namensbezogen geführt und zwar im Hypothekenbuch. Beim Grundbuch werden zukünftig mögliche Lasten auf dem gleichen Blatt aufgeführt sein.
Neben der Möglichkeit einen Rechtsanwalt mit der Rechercheprüfung im Grundbuch/Kataster zu beauftragen, besteht auch die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Eintragungen im Grundbuchamt zu beantragen. Diese Bescheinigung beinhaltet jedoch nur Auszüge der Eintragungen; die detaillierte und rechtlich absichernde Prüfung ist gesondert zu beantragen. Da in der Regel die Länge der Bearbeitungszeit, aber auch die Qualität der Recherche und die Kosten nicht zu unterschätzen sind, empfiehlt es sich diese Aufgabe einem erfahrenen Rechtsanwalt zu übertragen.
Zu beachten sind im griechischen Recht sog. Erwerbsbeschränkungen beim Immobilienkauf, zu den wichtigsten zählen u.a.:
- Ausländerspezifische Beschränkungen in Regionen/Orten, welche als Grenzgebiete definiert sind: Diese Erwerbsbeschränkungen gelten nicht für EU-Bürger; Nicht-EU-Bürger müssen hierfür eine Genehmigung bei der zuständigen Präfektur beantragen.
- Beschränkungen baurechtlicher Natur: Baurechtliche Vorschriften gilt es zu beachten, von denen zu den wichtigsten gehört, dass außerhalb des zulässigen Bebauungsplans kein Grundstück bebaut werden darf, welches nicht mindestens 4.000 qm groß ist.
- Beschränkungen, die dem Natur- und Denkmalschutz unterstehen: Zu den naturrechtlichen Beschränkungen zählen vor allem die waldrechtlichen und die Beschränkungen das Meeresufer betreffend. Staatliche Waldgrundstücke und Grundstücke an Meeresufern dürfen nicht erworben werden; einer Genehmigung durch das Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung und für Nahrungsmittel bedarf es auch, wenn man Waldgrundstücke verkaufen, erwerben oder teilen will (z.B. Art. 216 Abs. 1 a des Forstgesetzes). Unter Denkmalschutz fallende Immobilien unterliegen den Auflagen der Denkmalschutzbehörde.
- Beschränkungen in Regionen/Orten, welche als Militärgebiete definiert sind: Der Kauf von Immobilien in solchen Gebieten ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Käufer
Für den Immobilienerwerb benötigt der Käufer
- einen gültigen Pass
- eine griechische Steuernummer (AFM)*
- eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Entrichtung der Grunderwerbssteuer
Verkäufer
Für den Immobilienverkauf muss der Verkäufer einige Unterlagen mehr vorlegen und zwar
- einen gültigen Pass
- eine griechische Steuernummer (AFM)*
- topographische Pläne der Immobilie
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Entrichtung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer
- Bescheinigung über die Entrichtung der Immobiliensteuer in den letzten fünf (5) Jahren
- Bescheinigung über evtl. oder keine Einnahmen aus der Immobilie (in den letzten zwei Jahren)
- Grundbuch-/Katasteramtsauszug
- Bescheinigung eines Ingenieurs über die Nicht-Existenz von baurechtlichen Verstößen bzw. über die Legalisierung evtl. baurechtlicher Verstöße und die Entrichtung der Gebühren hierfür
- Energieeffizienzausweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Verkäufers vom zuständigen Finanzamt
- Bescheinigung eines Ingenieurs gemäß dem griechischen Gesetz 4014/2011 über die Besichtigung der Immobilie und Feststellung der Nicht-Existenz baurechtlicher Verstöße
- Bescheinigung der Vollständigkeit der elektronischen Identität des Gebäudes
- Baugenehmigung für bebaute Immobilien, deren Bau vor 1983 war
- Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über die Entrichtung aller kommunalen Gebühren; der Notar darf den Kaufvertrag nicht beurkunden, wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt
(*) Den Antrag auf Ausstellung einer Steuernummer stellt man beim zuständigen Finanzamt (DOY), entweder persönlich oder durch notarielle Vollmacht an Dritte unter Vorlage folgender Dokumente (natürliche Person): Persönliche Daten des Antragstellers: Vor- und Nachname, Vor- und Nachname des Vaters, Geburtsname der Mutter, Geburtsdatum, Geburtsort (GR) oder Geburtsland (Ausland)
- Angaben gemäß ID
- Staatsangehörigkeit, Beruf und Familienstand
- Vollständige Adresse
Ausländische Staatsangehörige weisen sich mit dem Pass und dem Geburtsschein aus.
Kaufabwicklung Schritt für Schritt
Schritt-für-Schritt-Abwicklung Ihres Immobilienkaufs
Wenn alle erforderlichen Unterlagen von Käufer und Verkäufer vorliegen sowie alle erforderlichen Prüfungen erfolgt sind, wird der notarielle Kaufvertrag aufgesetzt, in dem eine detaillierte Beschreibung des Kaufgegenstandes, Kaufpreis und Kaufpreisfälligkeit, Widerrufsrecht, Vertragsstrafe bei Zahlungsverzug sowie Abwicklungsmodalitäten für die Eigentumsübertragung enthalten sind. Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nichtig.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel die Kaufpreiszahlung. Im Anschluss daran wird der Eigentumswechsel durch Eintragung beim Grundbuchamt durch die notarielle Urkunde und die Entrichtung der Grunderwerbsteuer vollzogen. Die Grundbucheintragung erfolgt in der Regel durch einen Rechtsanwalt und muss zeitnah zu der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen.
Zwar besteht seit Januar 2014 kein Anwaltszwang mehr bei der notariellen Protokollierung der Kaufverträge, doch sollte der Käufer einen Rechtsanwalt sowohl für die Grundbuchrecherche als auch für den Kaufvertrag zu Rate ziehen.
Nachfolgend haben wir eine Übersicht für eine Schritt-für-Schritt-Abwicklung Ihres Immobilienkaufs erstellt; darin aufgelistet wird einerseits das, was Sie als Käufer tun müssen, andererseits werden die Ansprechpartner sowie die involvierten Parteien aufgezählt:
Kosten und Steuern beim Immobilienkauf
Die Kaufnebenkosten & -steuern beim Erwerb einer Immobilie in Griechenland sind:
- die Grunderwerbssteuer, welche beim Immobilienerwerb oder beim Erwerb dinglicher Rechte an einer Immobilie anfällt, wird grundsätzlich durch den Käufer vor der notariellen Beurkundung des Immobilienkaufs entrichtet; der aktuelle Satz der Grunderwerbssteuer beträgt 3,09% vom Kaufpreis. Sollte der Kaufpreis unterhalb des sog. Einheitswertes liegen, wird letzterer für die Berechnung der Grunderwerbssteuer berücksichtigt. Durch ein System zur objektiven Wertermittlung von Immobilien durch Kriterien wie Lage des Objekts, Immobilienfläche u.Ä. wird der sog. Einheitswert vom griechischen Gesetzgeber ermittelt. Steuerbefreiung ist in wenigen Ausnahmefällen möglich (bspw. Immobilienerwerb zum Zweck des Erstwohnsitzes).
Bei neu errichteten Immobilien, für welche die Baugenehmigung nach dem 01.01.2006 ausgestellt und der Kauf direkt vom Bauunternehmer erfolgt, fällt statt der Grunderwerbssteuer die Mehrwertsteuer in Höhe von 24% an.
Seit 2015 wird die Kapitalertragsteuer jedes Jahr gemäß der zum Ende des Vorjahres genehmigten Sondergesetzgebung ausgesetzt.
Für Immobilien, welche von einem Käufer nach dem 01.01.2013 erworben und dann auf einen anderen Eigentümer übertragen werden (Übertragung von jeglichen dinglichen Rechten an Immobilien), wird eine sog. Spekulationssteuer in Höhe von 15% auf den Mehrwert erhoben; der Mehrwert wird als Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem potenziellen Verkaufspreis berechnet. Die Spekulationssteuer sinkt, je länger die Immobilie im Besitz des Eigentümers ist; Ausnahmefälle (bspw. ist der Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit von dieser Steuer befreit) sind auch vorgesehen. - die Beurkundungskosten bzw. die notariellen Kosten, welche grundsätzlich vom Käufer getragen werden, außer es gibt eine abweichende Regelung. Als Bemessungsgrundlage hierfür dient der Kaufpreis bzw. der sog. Einheitswert; es ist stets der höhere Wert anzuwenden. Die Beurkundungskosten betragen durchschnittlich ca. 1,5% des zugrundliegenden Wertes.
- die Grundbuchkosten, welche für die Eintragung des Eigentums beim Grundbuch- bzw. Katasteramt auferlegt werden, betragen ca. 1% des Gegenstandswertes.
- die Anwaltskosten werden frei verhandelt. Weitere Kosten wie etwa die rechtliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse (von mindestens € 150) müssen auch berücksichtigt werden.
Steuern und Gebühren nach dem Immobilienkauf
Folgende Steuern und Gebühren fallen nach dem Kauf von Immobilien an:
Einheitliche Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA): Die mit Wirkung ab Anfang 2014 in Kraft getretene neue Einheitliche Immobiliensteuer (EN.F.I.A.) wird ohne jeglichen Freibetrag auf jede Art von Immobilien (Gebäude und Grundbesitz) erhoben, unabhängig davon, ob eine Immobilie dem Eigentümer ein (reales oder fiktives) Einkommen einbringt oder nicht. Ausgenommen von der neuen Immobiliensteuer sind landwirtschaftlich und für die Viehzucht genutzte bauliche Einrichtungen wie Lagerräume, Viehställe usw. sowie auch Gebäude ohne Überdachung.
Für jede Immobilie ist diese Steuer zu zahlen. Εntscheidend bzw. als Bemessungsgrundlage gilt der Wert der Immobilie, den sie am 01.01. des zu besteuernden Jahres hat. Die Steuer ist zu entrichten:
• von Eigentümern; dies gilt auch,
- wenn die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch noch nicht erfolgt ist.
- wenn ein Vorvertrag ohne Zustimmung des Vor-Eigentümers zum Abschluss eines Kaufvertrags berechtigt; ausgenommen sind Vorverträge mit Bauunternehmen und anhängige Gerichtsverfahren um Immobilien.
• Eigentümern und Nießbrauchberechtigten; es gilt Folgendes:
- Natürliche Personen: Der Wert wird anteilig am Gesamtwert der Immobilie(n) berechnet, Bestimmungsfaktor hierfür bildet das Alter des Nießbrauchsberechtigten, den Restwert zahlt der Eigentümer anteilig.
- Juristische Personen: Der Wert des Anteils am Gesamtwert der Immobilie(n) beträgt 8/10, für den Restwert kommt der Eigentümer anteilig auf.
• von denjenigen, für die ein Wohnrecht eingetragen ist (für den Wert des Wohnrechts gilt dasselbe wie für das Nießbrauchrecht).
Zu besteuern sind aber auch diejenigen, welche im Rahmen eines schuldrechtlichen Vertrags Parkplätze, Schwimmbäder, Neben- und Kellerräume etc. nutzen dürfen.
Einkommenssteuer: Natürliche Personen, welche ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, also außerhalb Griechenlands, und kein Einkommen in Griechenland in Form von Gehalt, Rente etc. beziehen, müssen eine Einkommenssteuererklärung in Griechenland nur dann einreichen, wenn sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen; dieses Einkommen wird besteuert.
Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bis zu 12.000 € beträgt der Steuersatz 15%, von 12.001 € bis 35.000 € 35% und ab 35.001 € 45%.
Für Unternehmen gelten unterschiedliche Steuersätze.
Immobilien-, Müllbeseitigungs- und Straßenbeleuchtungsgebühr: Diese Gebühren werden in der Stromrechnung mitangeführt und an die zuständige Kommune abgeführt. Die Größe der Immobilie legt die Höhe dieser Gebühren fest.
Nie war der Zeitpunkt besser als jetzt, um eine günstige und wunderschöne Immobilie in Griechenland zu erwerben.
Vorteile:
- Günstigste Preise im Vergleich zu allen anderen Europäischen Ländern
- Hohe Rendite
- Niedrige Kaufnebenkosten Niedrige Grunderwerbssteuer
- Immobilien für den Urlaub
Besondere Lebensqualität über das ganze Jahr. Die aktuell günstigen Immobilienpreise in Griechenland bringen das Traumferienhaus in greifbare Nähe. Ferienhäuser in wunderschöner Landschaft und ein wenig abseits vom großen Trubel des Sommers, sind in Griechenland noch gut zu finden. - Immobilien für Investition
Beim Kauf von Immobilien in Griechenland steht meistens der private Nutzen als Ferienobjekt oder als ganzjähriger Wohnraum im Vordergrund. Griechenland ist aber auch ein sehr guter Standort für Kapitalanlagen. Neben den Renditen der klassischen Vermietung von Wohnraum und gewerblichen Flächen, gibt es hervorragende Bedingungen für die touristische Vermietung. Wer jetzt kauft, kann nicht nur mit guten Renditen aus der Vermietung rechnen. Dem Käufer winkt auch eine große Wertsteigerung seiner Immobilie in den nächsten Jahren.
- Immobilien für den Ruhestand
Viele Menschen nördlicher europäischer Länder suchen für den Ruhestand einen Ort mit besseren Lebensbedingungen, was das Klima und die Landschaft angeht. Griechenland bietet mit dem alljährlich mildes Klima, der überdurchschnittlichen Anzahl sonniger Tage (mehr als 300 im Jahr) und der gesunden Ernährungsvielfalt einen idealen Ort für den Ruhestand.
Der Kauf von Immobilien in Griechenland verläuft mit einem rechtlichen Vertreter vor Ort am sichersten. Hier ist ein Anwalt bzw. ein Bauingenieur in der Regel nicht nur angeraten, sondern unbedingt zu empfehlen. Unsere strategische Zusammenarbeit mit der Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer (AHK) ermöglich Ihnen die professionele Beratung auf Deutsch und mit einschlägiger Erfahrung im griechischen Immobilienrecht über die Mietglieder der AHK.
Mittelmeerinseln
Beliebte Standorte für ein Ferienhaus in Griechenland sind die Mittelmeerinseln Kreta, Kykladen (Paros, Mykonos, Santorini), Ionische Inseln (Korfu, Kefallonia) und Dodekanes (Rhodos, Kos). Heiße, trockene Sommer, Sandstrände, historische Städte und Sehenswürdigkeiten, niedrige Preise und die berühmte griechische Küche verbinden auf perfekte Weise Naturgenuss, Lebensqualität und Kultur.
Festland
Das Festland ist auch sehr attraktiv. Die Halbinseln Peloponnes, Pilion und Chalkidiki, mit kilometerlangen Sandstränden und unerschlossenen Küstenlinien, Blumenmeeren und romantischen Städten wie Nauplia, sind der ideale Standort für ein Haus am Meer.
Größte Städte
Für diejenigen, die ein Stadthaus oder Wohnung in Griechenland kaufen möchten, werden Athen, Thessaloniki, Heraklion und Volos empfohlen. Es wird alles geboten, was man von einer Stadt erwartet, ohne den typischen griechischen Altstadt-Charme zu verlieren.
Die Kaufnebenkosten sind im Vergleich zu anderen europäischen Ländern auf einem sehr niedrigen Niveau (Nebenkosten bei ca. 7%).
Die Kaufnebenkosten & -steuern beim Erwerb einer Immobilie in Griechenland sind:
- Grunderwerbssteuer: 3,09% vom Kaufpreis.
- Beurkundungskosten bzw. die notariellen Kosten: ca. 1,5% des zugrundliegenden Wertes.
- Grundbuchkosten: ca. 1% des Gegenstandswertes.
- Anwaltskosten werden frei verhandelt. Weitere Kosten wie etwa die rechtliche Prüfung der Eigentumsverhältnisse (von mindestens € 150) müssen auch berücksichtigt werden.
- Kosten für den Makler: ab 2% des Kaufpreises (abhängig vom Objekt, Region, Makler, etc.)
Folgende Steuern und Gebühren fallen nach dem Kauf von Immobilien an:
Einheitliche Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA):
Die Einheitliche Immobiliensteuer (EN.F.I.A.) wird ohne jeglichen Freibetrag auf jede Art von Immobilien erhoben unabhängig davon, ob eine Immobilie dem Eigentümer ein (reales oder fiktives) Einkommen einbringt oder nicht. Εntscheidend bzw. als
Bemessungsgrundlage gilt der Wert der Immobilie, den sie am 01.01. des zu besteuernden Jahres hat.
Immobilien-, Müllbeseitigungs- und Straßenbeleuchtungsgebühr:
Diese Gebühren werden in der Stromrechnung mitangeführt und an die zuständige Kommune abgeführt. Die Größe der Immobilie legt die Höhe dieser Gebühren fest.
Für den Immobilienerwerb benötigt der Käufer:
- Einen gültigen Pass
- Eine griechische Steuernummer (AFM)
- Eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Entrichtung der Grunderwerbssteuer
Schritt-für-Schritt-Abwicklung Ihres Immobilienkaufs.
13 einfache Schritte bis zum Ihren Traumimmobilie:
- Ideale Immobilie suchen und finden
- Eingung über den Preis
- Einsicht ins Grundbuch / Katasteramt, Prüfung und klärung der Eigentumsverhältnisse und Lasten auf der Immobilie etc.
- Prüfung von baurechtlichen Angelegenheiten, etc.
- Kaufvertragsentwurf
- Griechische Steuernummer beantragen, steuerlichen vetreter bennenen und griechisches Konto eröffnen
- Zahlung der Grunderwerbssteuer
- Kaufvertrag unterzeichnen & beurkunden
- Kaufpreis überweisen
- Evt. Lösung von Hypotheken
- Eintragung ins Grundbuch / Katasteramt
- Schlüsselübergabe
- Die Immobilie gehört Ihnen!
Villen in Griechenald: Eine typische Villa in Griechenland zeichnet sich durch eine schöne Lage und sehr große Grundstücke aus. Ein luftiger Stil, Bögen, große Terrassen, ein privater Pool und Natursteinelemente sind üblich. Ferienhaus in Griechenland: Sie sind meist eingeschossig, haben weniger als 100 Quadratmeter Wohnfläche und sind einfach ausgestattet. Halbfertige Immobilien: Eine Besonderheit auf dem griechischen Immobilienmarkt sind halbfertige Gebäude, die zum Verkauf stehen. Sowohl Einfamilienhäuser als auch Villen können zu günstigen Preisen erworben und nach eigenen Vorstellungen vom Traumhaus gebaut werden.
Das schöne Wetter und die günstigen Preise machen Griechenland für Investoren weltweit so interessant. Allerdings bleibt die Frage, wo ist der optimale Standort für den Haus- oder Wohnungskauf? Klar, viele Investoren wollen auf eine der schönen Inseln in die Nähe zum Stand, aber auch die das Umland und die pulsierenden Städte haben Ihren Reiz. Unser Ratgeber beschreibt die wichtigsten griechischen Regionen.