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Traditionelles Einfamilienhaus mit Panoramablick auf Magarikari - Heraklion, Kreta
Im malerischen und ruhigen Dorf Magarikari, in der Nähe von Tympaki, steht ein traditionelles Einfamilienhaus von 173 m² zum Verkauf, das auf einem Grundstück von 318 m² gebaut wurde. Es handelt sich um eine Residenz, die authentische kretische Architektur mit der Ruhe der Natur verbindet, was sie zu einer idealen Wahl sowohl für den Dauerwohnsitz als auch für die Feriennutzung macht.
Die Residenz befindet sich im Hochparterre und besteht aus drei komfortablen Schlafzimmern, einem geräumigen Wohnzimmer, einer Küche und einem Badezimmer. Es ist hell, hell, luftig und überall frei, während der Panoramablick in Richtung Berg und Freiraum einzigartige Momente der Entspannung bietet. Das Anwesen ist frisch gestrichen und in gutem Zustand, mit Holzrahmen, Fliesenböden und Stauraum.
Magarikari ist ein authentisches kretisches Reiseziel, das für seine Ruhe, natürliche Schönheit und den einfachen Zugang zu einigen der schönsten Strände Südkretas bekannt ist. Es liegt nicht weit vom berühmten Matala, dem Strand von Kommos und Tympaki entfernt und bietet gleichzeitig einfachen Zugang zu allen notwendigen Dienstleistungen und dem lokalen Markt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das angrenzende Grundstück zu erwerben, was dem neuen Eigentümer weitere Möglichkeiten zur Erweiterung, zur Anlage eines größeren Gartens oder zur Nutzung der Immobilie als Investitionsobjekt bietet.
Eine ausgezeichnete Gelegenheit für diejenigen, die eine authentische Residenz in der kretischen Landschaft suchen, in einer Gegend, die Tradition, Ruhe und die Nähe zu beliebten Touristenzielen vereint. Partnercode (AA70) RE/MAX Homes, zertifizierte Immobilienmakler von EL.IN.P (Hellenic Certification Institute), Kontakttelefon: 2109834265, E-Mail:
[email protected], Website: https://www.remaxhomes.gr.
Die Objektmerkmale wurden auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen aufgeführt. Die Lage der Immobilie auf der Karte ist indikativ. Wer bei der Objektangabe anwesend ist, muss seinen Polizeiausweis und den A.F.M.-Ausweis vorlegen. sie im Sinne des Gesetzes Nr. 4072/2012 – Amtsblatt 86/A/11-4-2012.