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Möblierte Wohnung zu vermieten, gelegen in einem mit Pinien bewachsenen Gebiet in Dionysos. Die Immobilie ist sofort verfügbar und wird auch zum Verkauf angeboten. Es verfügt über eine elektronische Gebäudeidentität.
Das Anwesen befindet sich im Erdgeschoss und hat eine Gesamtfläche von 75,9 qm. Es besteht aus: 2 Schlafzimmern, 1 Badezimmer, 1 Küche und 1 Wohnzimmer. Es wurde 1995 erbaut und 2021 renoviert.
Hauptmerkmale der Immobilie: Autonome Ölheizung, Aluminiumfensterrahmen mit Doppelverglasung und ein Energieausweis der Klasse E. Der Bodenbelag besteht aus Fliesen und Marmor. Dazu gehören außerdem: Elektrogeräte, eine Sicherheitstür, Video-Gegensprechanlage, Alarmanlage, Bäume, eine ruhige Nachbarschaft und keine gemeinsamen Ausgaben.
Der Zustand ist sehr gut, mit freiem Panoramablick und Nordwestausrichtung. Es eignet sich als Dauerwohnsitz, Ferienhaus oder Kapitalanlage.
Es liegt in der Nähe von öffentlichen Verkehrsmitteln und einer Schule, nur 10 Minuten von der Nationalstraße Athen–Lamia, 15 Minuten vom Zentrum von Kifisia und 20 Minuten vom Strand von Nea Makri entfernt.
Der Mietpreis ist nicht verhandelbar und Referenzen sind erforderlich.
Wir haben auf unserer Matterport-Plattform einen virtuellen 3D-Rundgang durch das Grundstück erstellt: https://my.matterport.com/show/?m=YnTZm6G8dRt
Die Objektfotos wurden mithilfe von KI verarbeitet und die Möbel wurden entfernt, damit der Mieter/Käufer einen klaren Blick auf die Räumlichkeiten erhält. Für einen digitalen Rundgang besuchen Sie unseren YouTube-Kanal:
https://www.youtube.com/watch?v=BqjuUxTYDJ4
Partnercode (VK10) RE/MAX Homes, zertifizierte Immobilienmakler von EL.IN.P (Hellenic Certification Institute).
Kontakttelefon: +30 210 9834265, E-Mail:
[email protected], Website: https://www.remaxhomes.gr
Die Objektmerkmale wurden anhand der uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erfasst. Der Standort der Immobilie auf der Karte ist indikativ. Jeder, der an einer Immobilienbesichtigung teilnimmt, muss seinen Personalausweis und seine Steueridentifikationsnummer (AFM) vorlegen, wie im Gesetz Nr. 4072/2012 – Regierungsanzeiger 86/A/11-4-2012 vorgeschrieben.