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Nea Smyrni – Stadtzentrum | Komplett renoviert, 78 qm. Wohnung | 2. Etage
Im Herzen von Nea Smyrni, einer der am besten organisierten und stets gefragtesten Wohngegenden von Nea Smyrni, befindet sich ein vollständig renoviertes, 78 m² großes Grundstück. Die Wohnung wird im 2. Stock eines gepflegten Gebäudes mit Aufzug zum Verkauf angeboten.
Das ursprünglich 1971 erbaute und 2024 vollständig renovierte Anwesen verbindet modernes Design mit praktischer Aufteilung. Es besteht aus zwei Schlafzimmern, darunter einem Hauptschlafzimmer, zwei Badezimmern, einem gemütlichen Wohnzimmer und einer funktionalen Küche. Die zweiseitige Anordnung sorgt den ganzen Tag über für hervorragendes Tageslicht und Belüftung, während die Nordwestausrichtung das ganze Jahr über für ausgewogenen thermischen Komfort sorgt.
Die Wohnung ist nach vorne gerichtet, hell, luftig, frisch gestrichen und in ausgezeichnetem Zustand. Es verfügt über Aluminiumfensterrahmen mit Doppelverglasung, Fenstergitter, Sicherheitstür, Aufzugszugang und eine Kombination aus Fliesen- und Laminatboden. Der Energieausweis hat die Einstufung D.
Die Lage ist ein entscheidender Vorteil und bietet direkten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Parks, Schulen, Kindergärten, dem zentralen Platz, der Kirche, dem Freiluftmarkt, Supermärkten, Einkaufszentren, Einzelhandelsgeschäften und Restaurants. Dadurch eignet sich die Immobilie sowohl für Familien als auch für Investitionen in einer Gegend, die für eine stabile Nachfrage und hohe Lebensqualität bekannt ist.
Eine moderne, bezugsfertige Residenz im pulsierenden Zentrum von Nea Smyrni, die langfristigen Wert und starke Marktattraktivität bietet. RE/MAX Homes, zertifizierte Makler von HEL.I.C (Hellenic Certification Institute), Kontakttelefon: 2109834265, E-Mail:
[email protected], Website: https://www.remaxhomes.gr/
Die konkreten Angaben zum Objekt basieren auf den uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Lage der Immobilie auf der Karte ist indikativ. Alle bei der Besichtigung der Immobilie anwesenden Personen müssen gemäß Gesetz Nr. 4072/2012 – Regierungsanzeiger 86/A/11-4-2012 ihren Personalausweis bzw. Reisepass und ihre Steueridentifikationsnummer (A.F.M.) vorlegen.