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Professionelle Büroflächen zu vermieten mit einer Gesamtfläche von 163 qm. in Piräus, in der privilegierten Gegend in der Nähe von Pasalimani und im zentralen Hafen, im besten und kommerziellsten Teil der Stadt. Die Liegenschaft ist strategisch günstig gelegen, da sie nur wenige Minuten von der U-Bahn-Station „Städtisches Theater“ entfernt ist und so eine hervorragende und schnelle Erreichbarkeit für Ihre Mitarbeiter und Partner gewährleistet. Das Büro befindet sich im 3. Stock eines modernen siebenstöckigen Gebäudes aus dem Jahr 2000 und befindet sich in ausgezeichnetem Zustand. Der Raum ist äußerst hell und ideal für Reedereien, Gruppen oder Freiberufler, da er über einen vorgefertigten, voll funktionsfähigen Grundriss verfügt, der mehrere bereits konfigurierte autonome Büros, einen unabhängigen geräumigen Besprechungsraum (Besprechungsraum), zwei voll ausgestattete WCs und einen autonomen Küchenbereich umfasst. Was die technischen Spezifikationen und die Sicherheit betrifft, verfügt das Anwesen über eine gepanzerte Sicherheitstür, eine Farbvideo-Gegensprechanlage sowie eine integrierte strukturierte Verkabelung mit Glasfaserinstallation für ultrahohe Internet- und Netzwerkgeschwindigkeiten. Es ist mit einer modernen zentralen Klimaanlage zum Kühlen und Heizen, einem autonomen Lüftungssystem in allen Bereichen, einem Boiler für Warmwasser und Aluminiumrahmen mit Doppelverglasung ausgestattet, die eine hervorragende Schalldämmung bieten. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über zwei moderne Aufzüge. Um die Fortbewegung zu erleichtern, steht gegen einen Aufpreis von 150 € pro Monat ein Parkplatz in der Tiefgarage des Gebäudes zur Verfügung. Partnercode (LK40). RE/MAX Homes, zertifizierte Immobilienmakler von EL.IN.P (Hellenic Certification Institute), Kontakttelefon: 2109834265, E-Mail:
[email protected], Website: https://www.remaxhomes.gr.
Die Objektmerkmale wurden auf Basis der uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen aufgeführt. Die Lage der Immobilie auf der Karte ist indikativ. Wer bei der Objektangabe anwesend ist, muss seinen Polizeiausweis und den A.F.M. vorlegen. sie im Sinne des Gesetzes Nr. 4072/2012 – Amtsblatt 86/A/11-4-2012.