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Ausgezeichnete Investitionsmöglichkeit – Zwei Geschäfte mit einer Gesamtfläche von 455,35 qm. neben dem Kulturzentrum der Stavros Niarchos Foundation
In einem der sich am stärksten entwickelnden Gebiete Athens, nur einen Steinwurf vom Kulturzentrum der Stavros Niarchos Foundation entfernt, stehen zwei angrenzende Geschäfte mit einer Gesamtfläche von 455,35 m² zum Verkauf, die ausschließlich als ein einziger Investitionsvorschlag verkauft werden.
Das erste Geschäft hat eine Gesamtfläche von 251,55 qm. und erstreckt sich über Erdgeschoss 87,00 qm, Dachgeschoss 75,25 qm. und Keller 89,30 qm. Das zweite Geschäft hat eine Gesamtfläche von 203,80 qm. und besteht aus Erdgeschoss 50,70 qm, Dachgeschoss 65,20 qm. und Keller 87,90 qm.
Die Keller verfügen über Fenster zum offenen Raum, die für natürliche Beleuchtung und Belüftung sorgen, ein Element, das ihre Funktionalität und ihr Nutzungspotenzial deutlich erhöht.
Die Lage ist der größte Vorteil der Immobilie. Das Gebiet rund um das SNFCC verzeichnet ein starkes Wachstum mit erheblichen Investitionen in Wohn- und Gewerbeimmobilien und stößt durch das Golden Visa-Programm auf zunehmendes Interesse ausländischer Investoren und Käufer. Die gute Erreichbarkeit, die kontinuierliche Aufwertung des Gebiets und die hohe Nachfrage schaffen hervorragende Aussichten auf Kapitalgewinne.
Dies ist eine seltene Investitionsmöglichkeit, ideal für den privaten Gebrauch oder zur Nutzung als Geschäftsraum, Ausstellungsraum, Büro, gewerbliche Nutzung oder andere Geschäftstätigkeit, in einem der dynamischsten Teile Attikas. Partnercode (AA70). RE/MAX Homes, zertifizierte Immobilienmakler von EL.IN.P (Hellenic Certification Institute), Kontakttelefon: 2109834265, E-Mail:
[email protected], Website: https://www.remaxhomes.gr.
Die Eigenschaften der Immobilie wurden anhand der uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erfasst. Die Lage der Immobilie auf der Karte ist indikativ. Personen, die bei der Anzeige der Immobilie anwesend sind, müssen ihren Polizeiausweis und den A.F.M.-Ausweis vorlegen. sie im Sinne des Gesetzes Nr. 4072/2012 – Amtsblatt 86/A/11-4-2012.