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In Petralona, in ausgezeichneter Lage mit direktem Zugang zum Stadtzentrum und öffentlichen Verkehrsmitteln, steht eine vollständig renovierte Penthouse-Wohnung im 5. Stock mit einer Gesamtfläche von 78 m² zur Miete zur Verfügung. Das ursprünglich 1982 erbaute und 2025 komplett renovierte Anwesen ist ein helles und luftiges Penthouse, das sich durch seine zweiseitige Aufteilung, die freie Aussicht und das starke Gefühl von Komfort und Privatsphäre auszeichnet. Es verfügt über sehr große umlaufende Terrassen mit elektrischen Pergolen, die sich ideal zum Entspannen und Unterhalten eignen und ein einzigartiges Wohnerlebnis im Freien bieten. Die Wohnung besteht aus zwei komfortablen Schlafzimmern mit Einbauschränken, einem geräumigen und hellen Wohn-Essbereich, einer funktionalen Küche mit Elektrogeräten und Soft-Close-Schubladenmechanismen sowie einem Badezimmer mit eigenem Balkon. Ein zusätzlicher Stauraum steht im Flur zur Verfügung. Das Anwesen verfügt über autonome Erdgasheizung, Klimaanlage, Aluminiumfensterrahmen mit Doppelverglasung, Fliesenböden und ein Energieausweis der Klasse E. Zu den weiteren Ausstattungsmerkmalen gehören ein Außenparkplatz, ein Aufzug, Markisen, eine Sicherheitstür und eine Video-Gegensprechanlage. Es liegt in einer besonders privilegierten Gegend, nur 150 m vom elektrischen Bahnhof, 1,3 km vom U-Bahnhof Kerameikos und 1,5 km von der Akropolis entfernt, in der Nähe von Supermärkten, dem lokalen Markt und Restaurants. Dies ist eine hochästhetische Immobilie in ausgezeichnetem Zustand, ideal für diejenigen, die Komfort, Qualität und einen einzigartigen Lebensstil in einem der authentischsten Viertel Athens suchen. Partnercode (FK24) RE/MAX Homes, zertifizierte Immobilienmakler von EL.IN.P. (Hellenic Institute of Certifications) Kontakttelefon: +30 210 983 4265 E-Mail:
[email protected] Website: www.remaxhomes.gr Die Eigenschaften der Immobilie wurden auf der Grundlage der uns zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erfasst. Die Lage der Immobilie auf der Karte ist indikativ. Alle Teilnehmer an Immobilienbesichtigungen müssen ihren Polizeiausweis und ihre Steuerregistrierungsnummer (AFM) vorlegen, wie im Gesetz Nr. 4072/2012 – Regierungsanzeiger 86/A/11-4-2012 vorgeschrieben.